Allgemeine Geschäftsbedingungen

GROW UP AGB´s

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Grow Up GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Grow Up GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Grow Up GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3. Der Geschäftsbereich „Fussballakademie Schumacher“ ist eine Marke der Grow Up GmbH. Für Kunden, die ausschließlich Trainingsleistungen (Einzel-, Kleingruppen- und Zusatztraining auf Basis von 10er-Karten) buchen, sind primär die besonderen Bestimmungen der Ziffer 16 maßgeblich; die übrigen Regelungen dieser AGB gelten nur insoweit, als sie in Ziffer 16 nicht abweichend geregelt sind.

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der von der Grow Up GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten der Grow Up GmbH, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung der Grow Up GmbH dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke der Grow Up GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Die Grow Up GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, die Grow Up GmbH und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Grow Up GmbH.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist die Grow Up GmbH bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann die Grow Up GmbH zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht der Grow Up GmbH unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Grow Up GmbH nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der Grow Up GmbH formale Schutzrechte wie z. B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Die Grow Up GmbH bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11. Die Grow Up GmbH ist berechtigt, das Werk mit einer dezenten Signatur zu versehen. Die Art und Platzierung der Signatur erfolgt nach fachlichem Ermessen und stellt keinen Mangel dar

2.12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schäden, Ausbesserungen oder sonstige Wiederherstellungen des Werkes ausschließlich durch die Grow Up GmbH durchführen zu lassen. Dieser Anspruch besteht für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Abnahme. Die Arbeiten erfolgen zu marktüblichen Preisen.

 

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und der Grow Up GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Budgetierung nach der marktüblichen Bepreisung in der Branche. Die Grow Up GmbH orientiert sich dabei an den gängigen Preisen für Graffiti- und Wandgestaltungsleistungen, die unter Berücksichtigung von Aufwand, Materialkosten, künstlerischem Anspruch und branchenspezifischen Standards ermittelt werden.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Kosten betragen 90 EUR pro angefangener Stunde. Werden die Entwürfe vom Auftraggeber weiterverwendet oder werden Nutzungsrechte an den Entwürfen beansprucht, ohne dass das Projekt anschließend durchgeführt wird, kann die Grow Up GmbH hierfür ein gesondertes Nutzungsrechtsentgelt verlangen.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Grow Up GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet der Grow Up GmbH die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

  • Fahrtkosten (z. B. Bahn, Flugzeug, Mietwagen, Kilometerpauschale für Privatfahrzeuge),
  • Übernachtungskosten,
  • Verpflegungsmehraufwendungen (z. B. gemäß den gesetzlichen Pauschalen oder nach Vorlage von Belegen),
  • sonstige Reisekosten (z. B. Parkgebühren, Gebühren für Visum, Impfungen etc.).

4.4. Spesen zwischen Unternehmungen: Sollte die Grow Up GmbH im Rahmen eines Auftrags mehrere Unternehmungen (z. B. Termine, Besprechungen, Veranstaltungen) während einer Reise durchführen, werden die anfallenden Spesen für den Zeitraum zwischen diesen Unternehmungen vom Auftraggeber erstattet. Hierzu zählen insbesondere:

  • Übernachtungskosten, falls eine Rückkehr zum Unternehmenssitz oder zum Ausgangspunkt nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist,
  • Verpflegungskosten für die Zeit zwischen den Unternehmungen,
  • Transportkosten zwischen den einzelnen Unternehmungsorten.

4.5. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt die Grow Up GmbH im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Grow Up GmbH hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit die Grow Up GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt die Grow Up GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Grow Up GmbH alle Unterlagen und Hilfsmittel, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken etc. und Angaben zur Wandbeschaffenheit, Geländesituation sowie Hilfsmittel wie Leitern oder Hubarbeitsbühnen. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Grow Up GmbH nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber hat insbesondere vor Beginn der Arbeiten umfassend über die Wand- und Untergrundbeschaffenheit sowie sonstige örtliche Gegebenheiten zu informieren, die für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten relevant sind.

6.3. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der Grow Up GmbH zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Grow Up GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.4. Für die Grow Up GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

6.5. Die Grow Up GmbH besitzt bei der künstlerischen Umsetzung Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen, die sich ausschließlich auf die künstlerische Gestaltung beziehen, sind ausgeschlossen.

 

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Die Grow Up GmbH ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt die Grow Up GmbH dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung der Grow Up GmbH vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet die Grow Up GmbH nicht.

7.5. Die Grow Up GmbH haftet nicht für Veränderungen des Werkes, die nach der Abnahme durch äußere Einflüsse entstehen, insbesondere durch Witterung, Feuchtigkeit, UV-Strahlung, Untergrundveränderungen oder chemische Reaktionen der verwendeten Materialien. Diese Veränderungen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Pflicht zur Nachbesserung.

 

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionsleistungen, Skizzen, Vorlagen und sonstigen kreativen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Graffiti-Gestaltung oder Wandgestaltung erstellt werden, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten zur Ausführung gelangen oder nicht. Originale, einschließlich Skizzen, Entwürfe, digitale Dateien oder sonstige Vorlagen, sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an die Grow Up GmbH zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Grow Up GmbH bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind der Grow Up GmbH Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von der Grow Up GmbH nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist die Grow Up GmbH berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Die Grow Up GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind der Grow Up GmbH eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die die Grow Up GmbH auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

 

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. Die Grow Up GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Grow Up GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Grow Up GmbH aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Für Schäden, die durch Fremdleistungen oder Dritte entstehen, haftet die Grow Up GmbH nur bei eigenem Auswahlverschulden.

10.6. Sofern die Grow Up GmbH Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die Grow Up GmbH hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Grow Up GmbH zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Die Grow Up GmbH haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Grow Up GmbH ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Die Grow Up GmbH haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die Grow Up GmbH ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der Grow Up GmbH bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10.9. Die künstlerische Gestaltung des Graffitis oder Wandgemäldes liegt zu 80 % in der Verantwortung des ausführenden Künstlers der Grow Up GmbH. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Gestaltung ein kreativer Prozess ist und das Ergebnis von subjektiven künstlerischen Entscheidungen abhängt.

10.10. Die Grow Up GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Grow Up GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht, soweit die Grow Up GmbH eine Garantie übernommen hat oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

 

11. Höhere Gewalt

11.1. Die Grow Up GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden. Zu solchen Ereignissen gehören unter anderem Naturkatastrophen, Unwetter, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen oder andere außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt).

11.2. Sollte ein solcher Fall eintreten, wird die Grow Up GmbH den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich bemühen, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen so schnell wie möglich nachzuholen.

 

 

12. Nichtbereitstellung von vereinbarten Leistungen

12.1. Die Grow Up GmbH ist von der Erbringung der vereinbarten Leistungen befreit, wenn die Nichtbereitstellung oder Verzögerung der Leistungserbringung auf unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Grow Up GmbH liegen. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Unwetter, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

12.2. In einem solchen Fall wird die Grow Up GmbH den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtbereitstellung oder Verzögerung informieren. Die Grow Up GmbH ist verpflichtet, nach Abklingen des Ereignisses die Leistungen so schnell wie möglich nachzuholen oder eine angemessene Alternative anzubieten, sofern dies möglich ist.

12.3. Sollte die Nichtbereitstellung der Leistungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt länger als 30 Tage andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne weitere Verpflichtungen oder Schadenersatzansprüche zu kündigen. Eine Haftung der Grow Up GmbH für die Nichtbereitstellung der Leistung entfällt in diesem Fall.

12.4. Sagt der Auftraggeber den vereinbarten Produktionszeitraum aus von ihm zu vertretenden Gründen ab oder kann dieser aufgrund seines Verschuldens nicht durchgeführt werden, fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Tagespauschale an. Die Pauschale dient dem Ausgleich des für diesen Zeitraum eingeplanten Arbeitsaufwandes und ist unabhängig von einer kurzfristigen Neuvergabe des Zeitraums.

13. Haftungsausschluss für Materialien

13.1. Die Grow Up GmbH verwendet für die Gestaltung von Graffiti und Wandgemälden Materialien, die nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt werden. Dennoch übernimmt die Grow Up GmbH keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf die Verwendung dieser Materialien zurückzuführen sind, insbesondere:

  • Schäden an der Wand oder dem Untergrund,
  • Schäden an umliegenden Flächen oder Gegenständen,
  • gesundheitliche oder umweltbezogene Schäden, die durch die Materialien verursacht werden,
  • Schäden, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entstehen.

13.2. Die Grow Up GmbH stellt sicher, dass die verwendeten Materialien den branchenüblichen Standards entsprechen. Dennoch kann sie keine Garantie dafür übernehmen, dass die Materialien in jedem Einzelfall vollständig gesetzeskonform oder für den spezifischen Untergrund geeignet sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Vorfeld über etwaige Besonderheiten des Untergrunds oder der Umgebung zu informieren.

13.3. Sollte der Auftraggeber besondere Anforderungen an die Materialien haben (z. B. spezielle Farben, umweltfreundliche Produkte), muss dies vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart werden. In einem solchen Fall haftet die Grow Up GmbH nur für die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen.

13.4. Die Grow Up GmbH haftet nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, unsachgemäße Behandlung nach der Fertigstellung) oder durch den Zustand des Untergrunds (z. B. Feuchtigkeit, Risse, unebene Flächen) verursacht werden.

13.5. Nach der Abnahme haftet die Grow Up GmbH nicht für durch Witterung, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Untergrundbeschaffenheit, chemische Reaktionen oder sonstige nicht von der Grow Up GmbH beeinflussbare äußere Umstände verursachte Veränderungen der Farbwirkung, Haltbarkeit oder Erscheinung des Werkes. Diese Veränderungen stellen keinen Mangel dar.

 

14. Beendigung der Leistungspflicht und Abnahme

14.1. Mit der Fertigstellung des Graffitis oder Wandgemäldes endet die Leistungspflicht der Grow Up GmbH. Die Grow Up GmbH informiert den Auftraggeber über die Fertigstellung und lädt ihn zur Abnahme des Werkes ein.

14.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Fertigstellung zu begutachten und abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftraggebers. Eine stillschweigende Abnahme gilt, wenn der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung nutzt oder keine Mängel innerhalb der in Ziffer 14.4 genannten Frist schriftlich rügt.

14.3. Nach mündlicher Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber geht die volle Verantwortung für das Werk, einschließlich dessen Pflege, Erhaltung und eventueller Schäden, auf den Auftraggeber über. Die Grow Up GmbH haftet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Schäden oder Mängel, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Grow Up GmbH zurückzuführen.

14.4. Der Auftraggeber hat 7 Tage nach Fertigstellung des Werkes Zeit, um etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als ordnungsgemäß abgenommen. Die Grow Up GmbH ist ab diesem Zeitpunkt von ihrer Leistungspflicht befreit.

14.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk nach der Abnahme angemessen zu pflegen und zu schützen. Die Grow Up GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Vandalismus) oder den Zustand des Untergrunds (z. B. Feuchtigkeit, Risse) entstehen.

 

15. Workshops und Veranstaltungen

15.1. Die Grow Up GmbH bietet Workshops und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Voraussetzung für die Teilnahme Minderjähriger ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder des Auftraggebers.

15.2. Die Grow Up GmbH, ihre Mitarbeiter und Kursleiter übernehmen keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer. Die Aufsicht obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten oder einer vom Auftraggeber benannten Aufsichtsperson.

15.3. Die Grow Up GmbH haftet für Schäden im Rahmen von Workshops nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aufgrund mangelnder Aufsicht durch Erziehungsberechtigte oder Auftraggeber wird keine Haftung übernommen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.4. Die Teilnehmer haben die Sicherheitshinweise der Kursleitung zu beachten. Bei Verstößen kann ein Ausschluss vom Workshop ohne Erstattungsanspruch erfolgen.

15.5. Für Verschmutzungen oder Beschädigungen an Kleidung oder persönlichen Gegenständen übernimmt die Grow Up GmbH keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

16. Einzeltraining und 10er-Karten (Bereich der Fußballschumacher Akadamie)

16.1 Geltungsbereich und Vertragspartner

16.1.1.Der Geschäftsbereich „Fussballakademie Schumacher“ ist eine Marke der Grow Up GmbH. Sämtliche Trainingsangebote unter dieser Bezeichnung werden ausschließlich durch die Grow Up GmbH als Vertragspartner erbracht. 
16.1.1. Die Ziffer 16 der AGB gilt für alle Einzel-, Kleingruppen- und Zusatztrainings (nachfolgend „Training“), die durch die Grow Up GmbH (nachfolgend „Anbieter“) auf Grundlage von 10er-Karten durchgeführt werden. 
16.1.2. Kunde ist die jeweils buchende Person (in der Regel die/der Erziehungsberechtigte) bzw. der volljährige Teilnehmer/die volljährige Teilnehmerin.

16.2. Vertragsabschluss und Geltung der AGB

16.2.1. Die Buchung einer 10er-Karte erfolgt schriftlich, per E-Mail, Online-Formular oder in Textform (z.B. Bestätigung per E-Mail/WhatsApp) gegenüber dem Anbieter.
16.2.2. Mit der Bestellung bzw. Bezahlung der 10er-Karte bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande.
16.2.3. Mit Erwerb der 10er-Karte erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

16.3. Leistungen und 10er-Karten

16.3.1. Der konkrete Umfang der Leistungen (z.B. Dauer einer Einheit, Inhalte, Ort) ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Anbieters (Prospekte, Internetauftritt, Angebotsmail) und/oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

16.3.2. Eine 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an 10 Trainingseinheiten. Soweit nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Dauer einer Trainingseinheit [z.B. 60 Minuten].

16.3.3. Die 10er-Karte ist grundsätzlich personengebunden und nicht übertragbar, sofern mit dem Anbieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

16.3.4. Aus organisatorischen Gründen sollen die 10 Trainingseinheiten innerhalb von [z.B. 12 Monaten] ab der ersten in Anspruch genommenen Trainingseinheit eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter nach billigem Ermessen entscheiden, ob und zu welchen Terminen eine Einlösung verbleibender Einheiten noch möglich ist.

16.3.4. Rechtliche Einordnung / Verjährung:
Eine 10er-Karte stellt rechtlich einen im Voraus bezahlten Gutschein für 10 Trainingsstunden dar. Für solche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also insbesondere die Zahlung und die Ausgabe der 10er-Karte erfolgt sind (§ 199 BGB).

 

16.4. Preise und Zahlungsbedingungen

16.4.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäß Preisliste oder individueller Vereinbarung.
16.4.2. Der Rechnungsbetrag für die 10er-Karte ist im Voraus und spätestens vor der ersten Trainingseinheit vollständig zu zahlen.
16.4.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder einem anderweitig vereinbarten Zahlungsweg. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug Termine aussetzen, bis der offene Betrag beglichen ist.

16.5. Terminvereinbarung, Absage und Ausfallregelung

16.5.1. Die konkreten Trainingstermine werden individuell vereinbart (z.B. direkt mit dem Trainer/der Trainerin per Telefon, E-Mail oder Messenger).
16.5.2. Absage durch den Kunden: Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn möglich. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn oder erscheint der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Absage nicht zum Training, wird die Trainingseinheit vollständig berechnet bzw. als genommen von der 10er-Karte abgebucht.
16.5.3. Verspätetes Erscheinen: Erscheint der Teilnehmer/die Teilnehmerin verspätet, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend. Die Einheit wird dennoch vollständig berechnet.
16.5.4. Absage durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Trainers, Unbespielbarkeit des Platzes, höhere Gewalt) einen Termin abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Einheit nicht berechnet bzw. nachgeholt; dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten.

 

16.6. Versicherung und Haftung

16.6.1. Versicherung während der Trainingszeit:
Während der offiziellen Trainingszeit im Rahmen der gebuchten Einheiten besteht für die Spieler:innen über den Anbieter ein Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung des Anbieters, der Schäden im Umfang und nach Maßgabe des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages abdeckt. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes kann beim Anbieter erfragt werden.

16.6.2. Unabhängig davon müssen alle Teilnehmer:innen über eine eigene Krankenversicherung verfügen; bei Minderjährigen erfolgt dies über die Erziehungsberechtigten. Eine zusätzliche private Unfall- oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
16.6.3. Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
16.6.4. Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen, Uhren, Mobiltelefone oder sonstige Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
16.6.5. Ansprüche aus versicherungsrelevanten Ereignissen sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen, damit eine Meldung an den Versicherer erfolgen kann.

 

16.7. Gesundheitszustand der Teilnehmer:innen

16.7.1. Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist ein gesundheitlich unbedenklicher Zustand sowie eine sportliche Belastbarkeit.
16.7.2. Der Kunde/ die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Anbieter vor Trainingsbeginn über relevante Vorerkrankungen, körperliche Einschränkungen, Allergien oder regelmäßig einzunehmende Medikamente zu informieren.
16.7.3. Treten im Verlauf gesundheitliche Probleme auf, kann der Trainer/die Trainerin den Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits verbrauchter Einheiten besteht in diesem Fall nicht.

 

16.8. Aufsichtspflichten und Verhalten

18.8.1. Für minderjährige Teilnehmer:innen übertragen die Erziehungsberechtigten für die Dauer der Trainingseinheit die Aufsichtspflicht auf den Trainer/die Trainerin bzw. die von Grow Up GmbH eingesetzten Personen.
18.8.2. Den Anweisungen des Trainers/der Trainerin ist Folge zu leisten. Bei wiederholtem groben Fehlverhalten, Gefährdung anderer oder Missachtung von Anweisungen kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits in Anspruch genommener oder schuldhaft verfallener Einheiten.

 

16.9. Datenschutz

16.9.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Gesundheitsangaben) ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Trainings, der Abrechnung und der Organisation.
16.9.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. Trainer, Versicherung) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
16.9.3. Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten (gemäß DSGVO) werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt bzw. sind auf Anfrage einsehbar.

 

16.10. Foto- und Videoaufnahmen

16.10.1 Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmer:innen zu Werbe- oder Dokumentationszwecken (z.B. Website, Social Media, Flyer) erfolgen nur auf Basis einer gesonderten Einwilligung des Kunden bzw. der Erziehungsberechtigten.
16.10.2. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Düsseldorf.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Gerichtsstand ist Hagen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Grow Up GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

18.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Individuelle Absprachen, Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

 

Stand: November 2025

Grow Up GmbH
Engelbertstr. 7 
40233 Düsseldorf
Telefon: 01723593128
E-Mail: hello@growup-gmbh.com
USt-IdNr.:DE324754112